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PSV Recklinghausen, zur Startseite

Sportangebot

Rehasport

Rehabilitationssport

Von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse finanziert.

Ärztliche Verordnung

Jeder hat die Möglichkeit, in Abhängigkeit vom Beschwerdebild Rehabilitationssport in Anspruch zu nehmen und von seiner Krankenkasse die Kosten erstattet zu bekommen. Dazu sollten Sie sich vorher von Ihrem/r behandelnden Arzt/Ärztin untersuchen lassen. Diese/r „verordnet“ dann die Teilnahme am Rehabilitationssport. Diese Verordnung lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse gegenzeichnen (Kostenzusage) und bringen sie bitte zur ersten Übungsstunde mit.

Wichtig: Die Verordnung geht nicht zu Lasten des Arztbudgets!

Ablauf

Die Übungsstunden finden unter Anleitung einer im REHA-Sport erfahrenen Übungsleitung statt. Alle Rehabilitationssportgruppen der Polizeisportvereinigung e.V. Recklinghausen sind gemäß Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining auf Grundlage des § 44 SGB IX anerkannt, erfüllen folglich die Qualitätsstandards für die Durchführung von Rehabilitationssport. Diese Anerkennung muss alle 2 Jahre erneuert werden. Eine ständige ärztliche Betreuung ist nur bei Herzsportgruppen erforderlich.

Die Kurse